Besondere Vertragsbedingungen:
A. Organisatoren
Die drei Einzelfirmen - monika kriemler bergkulTour, irene schuler bergkulTour, elsbeth kuriger bergkulTour - bieten unter dem gemeinsamen Markennamen bergkulTour geführte Schneeschuh-, Trekking- und Wandertouren an.
Als Tourorganisator und damit als Vertragspartner gegenüber der Kundin / dem Kunden tritt diejenige Einzelfirma auf, welche in der jeweiligen Ausschreibung als verantwortlicher Organisator bezeichnet ist.
B. Anmeldung
Die Anmeldung der Kundin/des Kunden zu einer Tour gilt als verbindlicher Antrag der Kundin / des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Organisator und der Kundin / dem Kunden kommt durch Abgabe der Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Vorbehalten bleibt Buchstabe E2 nachfolgend.
C. Bezahlung
Die Bezahlung des gesamten Arrangements hat bis zum auf der Rechnung vermerkten Datum - bei kurzfristiger Buchung sofort - zu erfolgen.
D. Preise
Die Preise gelten pro Person in Schweizer Franken. Die Leistungen des Organisators sind im jeweiligen Arrangement aufgeführt.
E1. Annullation durch TeilnehmerIn (Bei Auslandreisen siehe Punkt L)
Annullationen sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und erlangen Gültigkeit, sobald sie beim Organisator eingetroffen sind. Bei einer Annullation wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.
Erfolgt die Annullationen weniger als 30 Tage vor der Reise, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises. Erfolgt die kurzfristige Annullation jedoch aus zwingenden Gründen (ärztlich attestierte Krankheit, Unfall oder Todesfall im Familienkreis) wird der Preis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- sowie abzüglich der dem Organisator effektiv entstandenen Drittkosten zurückerstattet.
Sollte die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Tour vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
E2. Annullation durch den Organisator
Haben sich für ein Arrangement nicht die in der Ausschreibung angegebene Mindestanzahl TeilnehmerInnen angemeldet oder liegen andere nicht planbare Umstände (z.B. Naturereignisse) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann der Organisator auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die Kundin / der Kunde hat diesfalls lediglich Anspruch auf Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
F. Programmänderungen
Die Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.
G. Eigenverantwortung
Trekking und Gebirgstouren sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden vorausgesetzt.
H. Versicherung
Die Arrangements enthalten keinen Versicherungsschutz. Es wird den Teilnehmenden dringend empfohlen eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht abzuschliessen.
I. Haftung und Schadenersatz
Der Organisator bemüht sich um grösstmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie ausdrücklich diese Gefahren und verzichten im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber dem Organisator.
J. Reisevermittlung
Beinhaltet die Tour einen Transport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug) so tritt der Organisator bezüglich dieser Leistung lediglich als Vermittler auf. Es gelten für diesen Teil der Tour die allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. Der Organisator ist für diesen Teil der Tour nicht Vertragspartei und die Teilnehmenden können sich daher nicht auf die vorliegenden Vertragsbedingungen berufen.
K. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Organisator unterliegen schweizerischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Zürich.
Ergänzung für Auslandreisen
L. Annullation
Für die Annullation von Auslandreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.- erhoben. Bei späterer Abmeldung wird folgender fester Anteil der Arrangement-Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 14 Tage vor Beginn der Reise 70%
13 bis 6 Tage vor Beginn der Reise 80%
5 Tage bis Abreise 90%.



